Rechtsbeugung durch Richter

Der gesetzliche Richter ist ein wichtiges Element des Rechtsstaates. Ein Angeklagter soll einem neutralen Richter gegenüber stehen und dieser steht im Optimalfall schon fest, bevor die Anklage erhoben wurde. Sollte trotzdem einmal die Besorgnis der Befangenheit bestehen, so kann ein Richter, Schöffe oder Gutachter abgelehnt werden.

Ein weiteres wichtiges Element in einem Rechtsstaat ist jedoch auch die Unabhängigkeit des Richters. Ein Richter ist frei von politischem Druck nur an Recht und Gesetz gebunden. Dies kann für einen Angeklagten Fluch und Segen zu gleich sein. Einerseits muss ein Beschuldigter, vor allem wenn er einer politischen Straftat beschuldigt wird, keine Intervention der Politik fürchten, andererseits ist er häufig der Macht und Willkür des Richters ausgesetzt.

Was ist Rechtsbeugung?

Aus diesem Grund kennt das Strafrecht die Rechtsbeugung im Sinne des § 339 StGB. Demnach macht sich ein Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter strafbar, der zugunsten oder zum Nachteil einer Partei das Recht beugt. Somit geht es primär um die vorsätzliche falsche Anwendung von Recht. Die Rechtsbeugung kann auch durch Unterlassen begangen werden.
Die Definition der Rechtsbeugung ist jedoch umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt eine Rechtsbeugung nur dann an, wenn der Amtsträger sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt (BGH, Urteil vom 4. September 2001, 5 StR 92/01). Vertritt ein Richter dagegen lediglich eine unvertretbare (Minder-) Ansicht, liegt noch keine Rechtsbeugung vor. Der BGH möchte dadurch verhindern, dass die Unabhängigkeit des Richters zu stark eingeschränkt wird.

Was für eine Strafe droht bei Rechtsbeugung?

Die Rechtsbeugung im Sinne des § 339 StGB ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Dies bedeutet auch, dass zwingend der Amtsverlust für den Richter droht. Denn § 24 Nr. 1 DRiG schreibt eine automatische Beendigung des Dienstverhältnisses vor, wenn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Tat verhängt wird. Die Rechtsbeugung hat darüber hinaus regelmäßig eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.

Wie häufig gibt es Verfahren wegen Rechtsbeugung?

Der Straftatbestand der Rechtsbeugung hat eher ein Schattendasein im Strafrecht. Es ist schwer einem Richter eine vorsätzliche Rechtsbeugung nachzuweisen. Die enge Definition des BGH erschwert die Strafverfolgung zusätzlich. Hinzu kommt, dass das Beratungsgeheimnis bei Kollegialspruchkörpern eine Aufklärung zum Teil unmöglich macht. Schweigen alle beteiligten Richter über das Abstimmungsverhalten, ist nicht zu klären, welcher Richter konkret für das rechtsbeugende Urteil gestimmt hat. Eine wichtige Rolle spielte die Vorschrift lediglich bei der Aufarbeitung von SED-Unrecht der ehemaligen DDR. Daher stand die Aufarbeitung des Justiz-Unrechts in der DDR auch viele Jahre als Synonym für den Tatbestand der Rechtsbeugung. Wobei hier die Verjährung häufig ein größeres Problem darstellte.

Trotzdem gibt es auch heute noch vereinzelt Verfahren wegen Rechtsbeugung. Beispielhaft sei ein Verfahren aus Eisenhüttenstadt genannt. Widerrechtlich sollen in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt drei Haftbefehle beantragt und erlassen worden sein. Das Landgericht Potsdam verurteilte nicht nur den Richter, sondern auch den Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung. Somit war dies auch einer der extrem seltenen Fälle, dass eine Rechtsbeugung durch den Staatsanwalt erfolgt sein sollte. Wenig später hob der BGH dieses Urteil auf. In einem erneuten Verfahren vor dem Landgericht Potsdam wurden die Angeklagten dann freigesprochen. Die Bundesrichter in Karlsruhe sahen aber dies, zumindest im Falle des Richters, erneut anders und schritten ein zweites Mal ein (BGH, Urteil vom 11. April 2013, 5 StR 261/12). Damit muss sich das Landgericht Potsdam zum dritten Mal mit dem Fall beschäftigen
Ein ebenfalls prominenter Fall betraf einen Proberichter am Amtsgericht Eschwege. Dieser zeigte einen nicht geständigen Beschuldigten die Gewahrsamszellen des Gerichts und sagte, dass so seine Zukunft aussehen könnte. Anschließend gestand der Beschuldigte die Tat. Nachdem das Landgericht Kassel den angeklagten Proberichter freisprach, hob der BGH den Freispruch auf (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2012, 2 StR 610/11).

Die Rechtsbeugung in der Anwaltpraxis

Insgesamt zeigt sich, dass die Rechtsbeugung nur selten Verfolgt wird. Dazu kommt, dass Verfahren wegen Rechtsbeugung häufig mehrfach durch die Instanzen gehen. Dies liegt auch am starken Spannungsverhältnis der Rechtsbeugung und der richterlichen Unabhängigkeit. Insgesamt ist eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung selten. Sollte ein Anwalt oder Strafverteidiger in einem Strafverfahren jedoch eine offensichtliche Rechtsbeugung feststellen, stehen trotzdem gewisse Mittel zur Verfügung. Abgesehen von Rechtsmittel zu den höheren Instanzen, kann in Einzelfällen dann auch eine Strafanzeige zum Erfolg führen. Trotz alledem wird die Verurteilung eines Richters oder Staatsanwaltes wegen Rechtsbeugung auch in Zukunft eine Rarität bleiben.

Siehe hierzu:
BGH, Urteil vom 11. April 2013, 5 StR 261/12
BGH, Beschluss vom 31. Mai 2012, 2 StR 610/11

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