Freispruch Vergewaltiger – Erfolgreiche Verteidigung in Vergewaltigungsprozessen

Unsere Expertise: Hohe Freispruchquote bei Vergewaltigungsprozessen bei Dr. Böttner Rechtsanwälte

Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, setzen uns stets mit Nachdruck für die Rechte unserer Mandanten ein. Gerade in Vergewaltigungsprozessen können wir eine außerordentlich hohe Freispruchquote aufweisen, was eindeutig für unsere Kompetenz und Erfahrung spricht. Das gilt besonders in solchen Fällen, in denen die Aussage des Opfers gegen die des mutmaßlichen Täters stehen. Mit Blick auf die möglichen strafrechtlichen Sanktionen ist gerade in solchen Situationen eine frühzeitige Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt für Vergewaltigung essenziell!

Herausforderung: Aussage gegen Aussage bei Vergewaltigung

In vielen Vergewaltigungsprozessen gibt es keine direkten Beweise außer den Aussagen der beteiligten Personen. Diese sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen stellen eine besondere Herausforderung dar. Hierbei gilt es, die Glaubwürdigkeit der Aussagen sorgfältig zu prüfen und mögliche Widersprüche aufzudecken. Die Rechtsprechung stellt in solchen Fällen strenge Anforderungen an die Beweiswürdigung, um Fehlurteile zu vermeiden.

Unsere Verteidigungsstrategie bei Vergewaltigungsvorwürfen: Individuell und zielgerichtet

Unsere kompetenten Anwälte für Sexualstrafrecht bei Dr. Böttner Rechtsanwälte entwickeln zusammen mit Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Hierbei sind uns vor allem folgende Punkte wichtig: 

  • Umfassende Akteneinsicht: Wir analysieren die Ermittlungsakten detailliert, um alle relevanten Informationen zu berücksichtigen.
  • Glaubwürdigkeitsprüfung: Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Sachverständigen hinterfragen wir die Belastbarkeit der Aussagen.
  • Frühzeitige Intervention: Unser Ziel ist es, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, um eine belastende Hauptverhandlung zu vermeiden.

Ihre Rechte als Beschuldigter der Vergewaltigung 

Im deutschen Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Beweislast trägt und Ihre Schuld zweifelsfrei nachweisen muss. In Fällen von Aussage gegen Aussage ist es oft schwierig, diesen Nachweis zu erbringen, was zu einer erhöhten Chance auf Freispruch führt. Es ist daher essenziell, Ihre Rechte von Anfang an konsequent zu verteidigen.

  • Recht auf Schweigen: Als Beschuldigter haben Sie das Recht, sich nicht zur Sache zu äußern. Dieses Schweigerecht darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Es ist oft ratsam, von diesem Recht Gebrauch zu machen, bis eine umfassende Beratung mit Ihrem Verteidiger erfolgt ist.
  • Recht auf Verteidigerkonsultation: Sie haben das Recht, in jeder Phase des Verfahrens einen Verteidiger Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein. Unsere Kanzlei steht Ihnen hierfür rund um die Uhr zur Verfügung.
  • Recht auf faires Verfahren: Sie haben Anspruch auf ein faires und unparteiisches Verfahren. Dazu gehört, dass alle Prozessbeteiligten nach den gesetzlichen Vorschriften handeln und Ihre Rechte gewahrt werden.

Häufige Fehlerquellen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen bei Vergewaltigungsprozessen

In der Praxis gibt es unterschiedlichste Faktoren, die die Glaubwürdigkeit von Aussagen beeinflussen. Besonders hervorzuheben sind hierbei: 

  • Suggestive Befragungen: Unprofessionelle oder suggestive Befragungstechniken können zu verfälschten Erinnerungen führen.
  • Falsche Erinnerungen: Zeugen können unbewusst Ereignisse falsch erinnern oder interpretieren.
  • Externe Beeinflussung: Vor allem mediale Berichterstattung oder Gespräche mit außenstehenden Personen können die Wahrnehmung von Zeugen beeinflussen.

Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, werden auf alle Fälle jede infrage stehende Fehlerquelle identifizieren und unsere Verteidigungsstrategie darauf anpassen. 

Bedeutung der Beweislast und Unschuldsvermutung in Vergewaltigungsprozessen

Im deutschen Strafrecht gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“, oder auch ,,im Zweifel für den Angeklagten“. Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft, und jeder Zweifel muss zu Ihren Gunsten ausgelegt werden. Dieses Prinzip ist besonders in Sexualstrafverfahren von großer Bedeutung, da hier oft keine objektiven Beweise vorliegen, sondern lediglich die Aussage des Opfers und die des mutmaßlichen Täters.

Unterstützung durch Sachverständige beim Verfahren wegen Vergewaltigung 

In komplexen Fällen der Vergewaltigung ziehen wir erfahrene Sachverständige hinzu, um die Glaubwürdigkeit von Aussagen zu beurteilen oder technische Beweise zu analysieren. Diese Expertenmeinungen können entscheidend dazu beitragen, Ihre Unschuld zu beweisen.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung bei Verfahren wegen Vergewaltigung 

Seit 2005 stehen wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Fachanwälte sind 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche für Sie erreichbar. Wir verstehen die individuelle Situation jedes Mandanten und entwickeln gemeinsam die bestmögliche Verteidigungsstrategie. Ihr Vertrauen ist unser Antrieb.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Gemeinsam kämpfen wir für Ihre Rechte und Ihre Zukunft!

Über den Autor

Kanzlei: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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